Repowering steht für das Ersetzen alter Maschinen durch neue. Für den Windpark Vlatten bedeutet dies, dass durch das Repowering alte Windenergieanlagen durch leistungsstärkere moderne Anlagen ausgetauscht werden. Die bestehenden Anlagen werden inklusive Fundament vollständig zurückgebaut und die Flächen rekultiviert.
Beim Repowering wird also kein neuer Bereich für Windenergie erschlossen, sondern lediglich bereits vorhandenen Windparks modernisiert.
Aktuell besteht der Windpark Heimbach-Vlatten aus acht Windrädern. Alle acht Windräder werden für das Repowering zurückgebaut und komplett durch fünf neue ersetzt. Es handelt sich aktuell um acht Windenergieanlagen des Herstellers GE Wind der Leistungsklasse 1,5 MW. Die Nabenhöhen betragen zwischen rd. 65 m und rd. 100 m bei einer maximalen Gesamthöhe von 135 m.
- reduzierte Anlagenanzahl
- verbesserte Netzverträglichkeit für weiterhin stabile Stromnetze
- zuverlässigere Schattenabschaltung als durch bisherige Anlagen
- verträglichere Nachtbefeuerung: schaltet sich nur ein, wenn Bedarf besteht
- stärkerer Beitrag zur Energiewende
- Sicherung der Gewerbesteuer-Einnahmen für die Stadt Heimbach
- geringe Stromgestehungskosten durch größeren Rotor und mehr Leistung
- verbesserter Artenschutz durch Abschaltungen und Ablenkungsmaßnahmen
- erhöhte Betriebssicherheit durch moderne Technik
Hierfür gibt es drei Gründe:
- Die Planung konzentriert sich auf die nun beantragten Standorte, da dort bereits durch Windenergie Strom gewonnen wird. Es ist der politische Wille in der Stadt Heimbach, nur diese Standorte zu nutzen und keine weiteren Gebiete für Windenergieanlagen auszuweisen.
- Die ausgewählten Standorte befinden sich in einem Gebiet, in dem ein hoher Ertrag zu erwarten ist (Windhöffigkeit). Deshalb hat die Stadt Heimbach diese Flächen für Windenergie vorgesehen.
- Die Auswahl der Standorte entspricht dem Planungsrecht des Landesentwicklungsplanes NRW, durch den die Windenergie ausgebaut werden soll. Dies soll vorrangig durch Repowering erfolgen.
Kommt es nicht zu einem Repowering der Windenergieanlagen in Vlatten, so ist es möglich, dass die Stadt Heimbach nach weiteren Flächen für Windenergie in ihrem Stadtgebiet suchen muss. Dies hätte drei Dinge zu Folge:
- Weitere Windräder an neuen Standorten rund um Vlatten: Es würden vermutlich neue Gebiete und Flächen für Windenergie erschlossen, die momentan noch unbebaut sind.
- Weiterer Betrieb des vorhandenen Windparks mit 8 Anlagen: Der vorhandene Windpark in Vlatten würde noch mindestens bis 2028 oder sogar bis 2032 weiter betrieben werden können.
- Wegfall der Einnahmen durch Gewerbesteuer: Durch den Wegfall der EEG-Förderung im Jahr 2023 würde der Umsatz der Betreibergesellschaft in Vlatten signifikant sinken. Die Gewerbesteuereinnahmen würden drastisch sinken oder sogar ganz wegfallen.
Auf technischer Seite kommen moderne Windenergieanlagen von Typ Nordex N149/4.5 zum Einsatz. Diese bringen viele Vorteile mit sich, wie zum Beispiel:
- Verringerung der Schallimmission: Die neuen Anlagen sind leiser als frühere Modelle.
- Zuverlässigere Schattenabschaltung: Durch modernste Technik wird der Schattenwurf auf maximal 30 Minuten Pro Tag und 8 Stunden im Jahr beschränkt.
- Verträglichere Nachtbefeuerung bis hin zur Abschaltung: Wenn kein Bedarf vorliegt, schaltet sich die rot blinkende Nachtkennzeichnung automatisch ab
- Geringere Anzahl von Windenergieanlagen: Aus acht Altanlagen werden künftig nur noch fünf.
Darüber hinaus erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt Heimbach die Möglichkeit, sich an dem Vorhaben zu beteiligen. Die verschiedenen Optionen wurden den politischen Entscheidungsträgern vor Ort vorgestellt und werden auf Basis der Gespräche zeitnah konkretisiert.
Die Stadt Heimbach und ihre Bürgerinnen und Bürger profitieren seit vielen Jahren von den jährlich bis zu sechsstelligen Gewerbesteuern des Windparks. Durch die höhere Leistung der Anlagen sind bei einem Repowering sogar höhere Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten.
Ohne ein Repowering würden diese Einnahmen ab 2022 voraussichtlich entfallen, da sich ab diesem Zeitpunkt die Einspeisevergütung verändert. Nach Aussage der Stadt sind die Gewerbesteuereinnahmen jedoch bereits im Haushalt eingeplant. Dieser Wegfall wäre dann über höhere Grundsteuern zu kompensieren, so die Aussage der Verwaltung.
Neben der Gewerbesteuer kann die Stadt Heimbach zusätzliche Einnahmen über die Gestattung von Wege- und Leitungsrechten erzielen.
Der Antrag auf Errichtung und Betrieb des Windparks Vlatten wurde durch die Wind Repowering GmbH & Co. KG, Erkelenz, gemäß § 4 BImSchG*, beim Kreis Düren gestellt. Diese Gesellschaft ist auf Grundlage entsprechender Kooperationsvereinbarungen mit den Betreibern der derzeitigen Windenergieanlagen tätig (7 Windenergieanlagen der Windpark Heimbach-Vlatten Nr. 21 GmbH & Co. KG, Erkelenz und 1 Windenergieanlage eines Einzelinvestors) tätig.
Der Kreis Düren entscheidet über die Genehmigung und ist für die Überwachung der Genehmigungsauflagen verantwortlich. Alle Betriebsdaten werden lückenlos dokumentiert und vorgehalten. Der Betreiber erklärt sich bereit, einen jährlichen Immissionsschutzbericht zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Heimbach erhält diesen Bericht ebenso wie der Kreis Düren.
* Bundes-Immissionsschutzgesetz: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.