07/2022
Inbetriebnahme der neuen Anlagen
01 – 06/2022
Bauphase der neuen Anlagen
01 – 03/2022
Rückbau der bisherigen Anlagen
12/2021
Außerbetriebsetzung der bisherigen Anlagen
10/2021
Vorbereitungen Rückbau
29.08.2019
Dieses Datum wird als Termin zur Erörterung der eingegangenen Einwendungen festgesetzt. (29.08.2019 ab 10:00 Uhr in der Jugendhalle in Vlatten, Auf der Hostert 7, 52396 Vlatten).
16.05.2019
Stadt Heimbach versagt das gemeindliche Einvernehmen gemäß Sitzung des Stadtplanungsausschusses.
09.05.2019
Sitzung des Standentwicklungsausschusses in Heimbach. Der Stadtentwicklungsausschuss spricht sich gegen eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Repowering aus.
07.05.2019
Bürger-Informationsveranstaltung zum Repowering in Vlatten unter Leitung des Bürgermeisters der Stadt Heimbach, Peter Cremer, mit Mitgliedern der Stadtvertretung, Planer des Repowering (BMR) sowie Vertreter des Betreibers der Altanlagen (Moderator: Dr. med. Christian Hermanns).
15.04. bis 15.05.2019
Der BImSchG*-Antrag wird öffentlich ausgelegt.
28.03.2019
Das Projekt wird im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.
10/2018
Beauftragung der erforderlichen umweltfachlichen und landschaftsplanerischen Planungsleistungen. Diese sind für die Beantragung der Genehmigung nach BImSchG* notwendig.
03/2018
Eine Vorabschätzung des Windpotentials und des Energieertrages von Windenergieanlagen am Standort Heimbach-Vlatten ist fertig.
01/2018
Ein Fachbüro wird mit der Durchführung der Artenschutzprüfung 1 und 2 beauftragt. Diese wurden im Jahr 2018 dann auch durchgeführt.
2017
Unter Berücksichtigung des Zeitraumes der EEG-Förderung (Ende 2022) und der erforderlichen Vorlaufzeit bis zur Erlangung einer Genehmigung nach BImSchG* wird das Planungsbüro BMR mit der Erstellung eines Repowering-Konzeptes beauftragt.
2011
Überlegungen zur Erweiterung des Windparks Heimbach-Vlatten: Die Stadt Heimbach weist in einem Gespräch darauf hin, dass eine Erweiterung nicht erwünscht ist. Repowering soll stattdessen betrieben werden.
* Bundes-Immissionsschutzgesetz: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.