5 x WEA
Anzahl der Windräder (WEA)
Nordex N149/4.5
Typ
4,0 MW
maximale Leistung im Tag- und Nachtbetrieb je WEA
125 m
Nabenhöhe
149 m
Rotordurchmesser
199,50 m
Gesamthöhe
20,0 MW
maximale Betriebsleistung
ca. 55 Mio. kWh
Jährliche Gesamtproduktion
Visualisierung
Darstellung des Windparks aktuell und nach dem Repowering
Check: Argumente der Kritiker
Die Kritiker des Repowering-Projekts kommunizieren auf ihrer Webseite viele Informationen, die aus unserer Sicht einer sachlichen Prüfung der Fakten nicht standhalten.
Visualisierung
Sichtbarkeit des neuen Windparks aus dem Ortskern
NEWS
Was passiert gerade?
Klarstellung: EEG-Beteiligung käme allen umliegenden Dörfern zu Gute
In §36k des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist geregelt, dass Betreiber von Windparks die umliegenden Gemeinden mit in Summe bis zu 0,2 Cent pro produzierter Kilowattstunde beteiligen dürfen. Da der Gesetzgeber hier keine Verpflichtung vorsieht ("dürfen"), haben wir bereits in unserer
EEG-Novelle: Wir begrüßen neue Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen
Wir begrüßen die Möglichkeit, Gemeinden zusätzlich mit 0,2 Cent pro produzierter Kilowattstunde beteiligen zu können. Grundlage dafür ist das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Bei einer wie im Windpark Vlatten prognostizierten Gesamtleistung von rund 55 Mio. Kilowattstunden jährlich entspräche dies zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 110.000 Euro für die öffentliche Hand.
Die Ausschüttung ist nicht an Voraussetzungen geknüpft und kann ohne Zweckbindung eingesetzt werden. Natürlich würden wir uns wünschen, dass die Menschen in Heimbach-Vlatten direkt etwas davon haben – zum Beispiel über eine Unterstützung der dortigen Vereine. Die Beteiligung wird zusätzlich zu den zu erwartenden ebenfalls sechsstelligen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr gezahlt. Eine Verrechnung erfolgt nicht.
Die Ausschüttung ist nicht an Voraussetzungen geknüpft und kann ohne Zweckbindung eingesetzt werden. Natürlich würden wir uns wünschen, dass die Menschen in Heimbach-Vlatten direkt etwas davon haben – zum Beispiel über eine Unterstützung der dortigen Vereine. Die Beteiligung wird zusätzlich zu den zu erwartenden ebenfalls sechsstelligen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr gezahlt. Eine Verrechnung erfolgt nicht.
Richtigstellung: Onlinemedium vermischt unterschiedliche Informationen zum Repowering des Windparks Vlatten
Die Behauptung eines regionalen Onlinemediums, wonach bei einer Beteiligung des Kreises am erneuerten Windpark eine Marge von fünf Millionen Euro entstanden wäre, ist falsch. Das Medium hatte am Samstag den 16. Januar 2021 berichtet, der Projektierer habe angeboten, „ein Windrad für acht Millionen Euro an eine Genossenschaft zu verkaufen, an der sich der Kreis mit einer Million in bar beteiligen solle.“ Im Genehmigungsantrag sei aber nur von drei Millionen Euro die Rede. Die Differenz, so rechnet das Onlinemedium vor, sei daher „Gewinn-Marge“ und „zu Lasten der Kreisbürger“. Dem widersprechen wir deutlich.
Dazu stellen wir fest:
1. Bisher hat der Kreis von uns kein Angebot erhalten. Die genannten 8 Millionen Euro sind daher ein Betrag, der von uns nie genannt wurde.
Dazu stellen wir fest:
1. Bisher hat der Kreis von uns kein Angebot erhalten. Die genannten 8 Millionen Euro sind daher ein Betrag, der von uns nie genannt wurde.
2. Wie üblicherweise in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen erforderlich, sind offizielle Angaben des Anlagenstellers (in unserem Fall Nordex) für die Herstellungskosten in der Grundausstattung der Windenergieanlage anzugeben, in diesem Fall 3 Millionen Euro. Wir haben diese Dokumente des Anlagenherstellers im Genehmigungsverfahren vorgelegt. Dieses Vorgehen ist in ganz Nordrhein-Westfalen üblich und entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
3. In der Rechnung fehlen somit die weiteren Kosten für den Bau vollständig. Dazu gehören beispielsweise Zusatzausstattungen sowie der anteilige Rückbau der alten Anlage, die Montage und Erschließungskosten, Kosten für einen Netzanschluss, Artenschutzmaßnahmen, Planung und Kosten während der Bauphase. Ohne Kenntnis dieser Zahlen ist die Benennung eines konkreten Wertes einer fertigen Anlage gar nicht möglich.
4. Käme es zu einer Beteiligung durch den Kreis Düren über die RURENERGIE GmbH, so würden der Berechnung ein rabattierter und noch im Detail zu verhandelnder Marktpreis zu Grunde gelegt.
3. In der Rechnung fehlen somit die weiteren Kosten für den Bau vollständig. Dazu gehören beispielsweise Zusatzausstattungen sowie der anteilige Rückbau der alten Anlage, die Montage und Erschließungskosten, Kosten für einen Netzanschluss, Artenschutzmaßnahmen, Planung und Kosten während der Bauphase. Ohne Kenntnis dieser Zahlen ist die Benennung eines konkreten Wertes einer fertigen Anlage gar nicht möglich.
4. Käme es zu einer Beteiligung durch den Kreis Düren über die RURENERGIE GmbH, so würden der Berechnung ein rabattierter und noch im Detail zu verhandelnder Marktpreis zu Grunde gelegt.
Kreis Düren erteilt Genehmigung für Repowering
Der Kreis Düren hat jetzt die Genehmigung für das Repowering des Windparks erteilt. Dies möchten wir weiterhin in größtmöglichem Einvernehmen mit den Anwohnern vor Ort tun. Deswegen planen wir unter anderem eine Bürgerbeteiligung und weitere Informationsveranstaltungen. Auch eine finanzielle Beteiligung der betroffenen Kommunen über Pachteinnahmen und die Gewerbesteuer hinaus wird angestrebt.
Ergänzende Unterlagen online
Der Kreis Düren hat auf seiner Homepage ergänzende Dokumente zum Genehmigungsverfahren veröffentlicht. Sowohl die von uns nachgereichten Unterlagen wie auch das Ergebnisprotokoll des Erörterungstermins stehen auf der Seite des Umweltamtes zum Download bereit.
Erörterungstermin
Am 29. August 2019 hat der Kreis Düren als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde zum Erörterungstermin der eingegangenen Einwände in die Jugendhalle Vlatten eingeladen. In Vorbereitung hatte der Kreis die Einwendungen strukturiert, sodass vor Ort die einzelnen Themenkomplexe der Reihe nach besprochen werden konnten. Bei jedem Thema hatten die Einreicher die Möglichkeit, ihre Einwände zu konkretisieren, Gutachter wurden befragt und auch der Antragsteller konnte ebenfalls zu den Themen Stellung beziehen. Die Vertreterin des Kreises erläuterte, dass die Behörde nach diesem Erörterungstermin nun mit der Prüfung des Antrags beginnen werde.
Formulierungen angepasst
Nach Rückmeldung der Kritiker haben wir zwei missverständliche Formulierungen auf unserer Website aktualisiert. Die beiden Formulierungen bezogen sich auf ein vermutliches Verhalten des Kreises Düren im Falle der von uns erhofften Genehmigung. Das ging aus den Formulierungen bisher nicht hervor. Wir haben diese daher angepasst und stellen fest: Es hat keine diesbezüglichen Absprachen mit dem Kreis gegeben. Für die missverständlichen Formulierungen entschuldigen wir uns.
Einwendungsfrist abgelaufen
Die Eindwendungsfrist innerhalb des Genehmigungsverfahrens ist abgelaufen. Aktuell werden die Einwendungen von der Genehmigungsbehörde erfasst.